Frühbehandlung

Frühbehandlung

Frühbehandlung

Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt meist zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr. Es gibt jedoch drei mögliche Gründe, die für eine kieferorthopädische Frühbehandlung ab dem 4. Lebensjahr sprechen. Eine deutliche Zahn- und Kieferfehlstellung, schädliche Angewohnheiten wie z.B. Daumenlutschen oder ein frühzeitiger Verlust von Milchzähnen.

Zahn- und Kieferfehlstellungen:

In einem normal geformten Gebiss stehen Ober- und Unterkiefer harmonisch zueinander und die oberen Zähne überdecken leicht die unteren. Bestimmte Zahn- und Kieferfehlstellungen neigen dazu, im weiteren Verlauf eine Wachstumshemmung auszulösen. Daher ist unter anderem bei folgenden Befunden bereits eine Frühbehandlung ab dem 4. Lebensjahr erforderlich:

  • Der Unterkiefer steht weit nach vorne oder nach hinten
  • Offener Biss: Zwischen den Schneidezähnen ist bei geschlossenem Mund ein Spalt von mehr als 4 Millimetern
  • Extremer Tiefbiss mit Einbiss der unteren Schneidezähne in den Gaumen
  • Seitlicher oder frontaler Kreuzbiss mit Zwangsführung des Unterkiefers
  • Vollständiger Außen- oder Innenstand von Zähnen mit Zwangsbiss
Kontaktieren Sie uns

Dr. Aleksandra Majdani

Tiergartenstr. 130, 30559 Hannover

+49 (0) 511 51 16 28

info@dr-majdani.de

MO 09:00–12:30 14:00–18:00
DI 08:30–12:00 13:30–18:00
MI 08:30–13:00 13:30–17:00
DO 08:30–12:00 14:00–18:00
FR Nach telefonischer Vereinbarung